Viele Menschen möchten selbst bestimmen, wie sie medizinisch behandelt werden, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Doch was muss in einer Patientenverfügung stehen? Worin unterscheidet sie sich von einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung? Und wer darf im Ernstfall entscheiden? Genau darum geht es in der H.E.L.P.-Fortbildung (Hilfreiche Entlastung und lindernde Pflege) „Ich will auf keinen Fall an die Maschinen“ – Patientenverfügung und Vorsorge, die am 5. August 2026 von 18 bis 20 Uhr am Max-Planck-Ring 56 in 46049 Oberhausen, stattfindet. Eine Veranstaltung für eine interessierte Öffentlichkeit – keine Fachveranstaltung.
 
Dozent ist Sebastian Gerhards, Koordinator im Ambulanten Hospiz Oberhausen e. V.. Er stellt die verschiedenen Formen der Vorsorge vor und erklärt, welche Aufgaben Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung jeweils erfüllen. Auch das Ehegattennotvertretungsrecht kommt zur Sprache. Hierbei besteht seit 2023 die Möglichkeit, dass nicht getrenntlebende Ehepartnerinnen und Ehepartner in einer akuten Krankheitssituation für höchstens sechs Monate bestimmte Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten treffen dürfen, wenn die erkrankte Person dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Aber wie genau funktioniert das dann? Und wie bewahrt man seine Dokumente auf? Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Bei Bankangelegenheiten kann darüber hinaus eine gesonderte Konto- oder Depotvollmacht des jeweiligen Kreditinstituts sinnvoll sein.

Diese und viele weitere Fragen und Antworten finden an diesem Abend Platz: Ab wann gilt eine Vollmacht? Können mehrere Personen bevollmächtigt werden? Wo sollten die Dokumente aufbewahrt werden? Und welche Regelungen sind bei Bankgeschäften zu beachten? „Ich versuche, das alles in verständlichen Worten abseits vom juristischen oder medizinischen Fachchinesisch zu erklären, so dass man es auch versteht“, sagt Gerhards.
 
Die Fortbildung richtet sich an Angehörige, Zugehörige, Interessierte sowie Menschen, die sich frühzeitig mit ihrer persönlichen Vorsorge beschäftigen möchten.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich.
Diese ist ab sofort telefonisch möglich unter 0208 / 810 11 10 oder über www.hospizakademie-oberhausen.de.